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Abrechnung

Die Preise für Arzneimittel in Tierarztpraxen erechnen sich nach der sogenannten Arzneimittelpreisabgabeverordnung (AMVO) die vom Gesetzgeber festgelegt wurde.

Die Abrechung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 28. Juli 1999 (BGBl.lS.1691 ff) unter Berücksichtigung der 1. Verordnung zur Änderung der GOT vom 27. April 2005 (BGBl.lS.1160) sowie der 2. Verordnung zur Änderung der GOT vom 30. Juni 2008 (BGBl.lS.1105ff). Die GOT kann auf Wunsch jederzeit in unserer Praxis oder unter diesem Link eingesehen werden: Gebührenordnung.

Wir berechnen üblicherweise den einfachen Satz der GOT.

Nachts und an Sonn- und Feiertagen sowie für besonders aufwendige Leistungen wird unter Umständen ein höherer Satz berechnet.

Sie können sich zwischen Barzahlung und Zahlung per ec Karte entscheiden.

 

ÖffnungszeitenSprechzeiten: 

Montag, Dienstag und Mittwoch von 17°°-18°° Uhr
Donnerstag von 9°°-10°° Uhr
oder Mo-Sa nach Vereinbarung